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Kapitel № 24 · 1916 – 1962

Das belgische Mandat und die fabrizierte Revolution

Die Identitätskarte von 1933, Bischof Perraudin und eine Kirche, die die Seiten wechselte, ohne die Methode zu wechseln.

120,000–300,000 out, 1959–64KabgayiThe centre of the Church in RwandaNyanzaMusinga deposed 1931; ubuhake abolished 1954Byimana1 November 1959GitaramaThe monarchy abolished, January 1961GikongoroThe reprisals of 1963–64KigaliIndependence, 1 July 1962BujumburaWhere Rudahigwa died, July 1959UgandaLake Kivu100 kmN
Atlas Wo es geschah. Forty-six years, and two decisions. Kabgayi is on this map three times over: it is where Bishop Classe defended Tutsi chiefly rule in racial terms in the 1920s, where Monsignor Perraudin explained inequality in racial terms in 1959, and where the Catholic newspaper that Grégoire Kayibanda edited was printed. The arrows are what followed: between 120,000 and 300,000 people out, and not permitted back, for thirty years.
Chronologie

Wann es geschah

  1. 1926–33 The Mortehan reforms Three chieftainships merged into one chief per district, appointed by the administration and chosen overwhelmingly from the Tutsi chiefly class on Bishop Classe’s explicit advice.
  2. 1931 Musinga deposed For refusing to convert and obstructing the reforms. He dies in exile in the Belgian Congo.
  3. 1933–34 The identity card Hutu, Tutsi, Twa or Naturalised, inherited patrilineally, unchangeable. Where local knowledge was ambiguous, the administration used cattle wealth and physical measurement. There are photographs of the measuring.
  4. 1943–44 The Ruzagayura famine A quarter to a third of a million dead, on a population already stripped of reserves by requisition and export cultivation.
  5. 1954 Ubuhake abolished The cattle contract goes. Uburetwa, the labour obligation, and the card, do not.
  6. 24 March 1957 The Bahutu Manifesto Real grievances in the colonial frame: Hutu and Tutsi as races, Tutsi as foreign Hamitic conquerors, and a demand that the identity cards be kept, so the statistics of domination could be documented.
  7. 11 February 1959 Super omnia caritas The most Catholic institution in one of the most Catholic countries in Africa tells its faithful, from every pulpit, that their society’s inequality is a matter of race.
  8. July 1959 Mwami Rudahigwa dies in Bujumbura Suddenly, after an injection administered by a Belgian doctor. Rumours of poisoning were immediate and have never been resolved.
  9. November 1959 The muyaga — the wind A false rumour that a Hutu sub-chief had been killed sets off attacks, burning and flight across the country.
  10. 1959–60 Colonel Logiest replaces the chiefs Belgium declares an emergency and appoints a special resident with effectively unlimited authority. He does not restore the status quo; he installs Hutu appointees across the country, and says so in his memoirs.
  11. January 1961 Gitarama: the monarchy abolished The UN commission on the spot described the proceedings as an unlawful seizure and warned of a one-party dictatorship built on a racial ideology.
  12. 1 July 1962 Independence
  13. December 1963 The Gikongoro reprisals Ten to fourteen thousand killed. Bertrand Russell called it the most horrible and systematic massacre since the extermination of the Jews. It received a few days of attention.
  14. July 1973 Habyarimana’s coup The structures untouched. The cards stayed, the quota stayed, the refugees stayed out.
Belgium did two things that made everything afterwards possible, and it did them in the order people do not expect: first it hardened the categories and printed them on a card, then (faced with decolonisation and a Tutsi elite that had begun asking for independence), it kept the hierarchy exactly as it was and changed which race it supported.

Markierte Begriffe tragen eine kurze Erklärung: mit der Maus darüberfahren oder auf dem Touchscreen antippen.

„In unserem Ruanda sind Unterschiede und soziale Ungleichheiten zu einem großen Teil mit Rassenunterschieden verbunden.“

— Monsignore André Perraudin, Fastenhirtenbrief Super omnia caritas, 11. Februar 1959

Belgien regierte Ruanda sechsundvierzig Jahre lang. In dieser Zeit tat es zwei Dinge, die alles Spätere möglich machten, und es tat sie in der umgekehrten Reihenfolge zu der, die man erwartet.

Erstens nahm es zwischen 1926 und 1933 die beweglichen sozialen Kategorien aus Kapitel 22, verhärtete sie zu einer einzigen rassischen Hierarchie und druckte sie auf eine Karte, die jeder Ruander mit sich führen musste. Zweitens behielt es in den 1950er Jahren, konfrontiert mit der Entkolonisierung und einer Tutsi-Elite, die begonnen hatte, die Unabhängigkeit zu fordern, die rassische Hierarchie genau so bei, wie sie war, und wechselte einfach die Rasse, die es unterstützte, mit der tätigen Mitwirkung der katholischen Kirche, deren ranghöchster Vertreter in Ruanda die theologische Rahmung lieferte.

Keiner der beiden Schritte war verborgen. Beide sind in den eigenen Akten der Verwaltung, den eigenen Hirtenbriefen der Kirche und den Memoiren des Offiziers dokumentiert, der den zweiten ausführte.

Die Rechtsform

Belgien hielt Ruanda unter dem 1922 bestätigten B-Mandat des Völkerbundes und nach 1946 als Treuhandgebiet der Vereinten Nationen. Die Rechtstheorie, aus Artikel 22 der Völkerbundsatzung, lautete, die betreffenden Völker seien „noch nicht imstande, sich unter den harten Bedingungen der modernen Welt selbst zu behaupten“, und ihre Vormundschaft sei eine „heilige Aufgabe der Zivilisation“, jene Formel, die Kapitel 14 bis zum von 1513 zurückverfolgt hat.

In der Praxis bedeutete das Mandat, dass Belgien ein dicht besiedeltes Land von großem landwirtschaftlichem Potenzial mit sehr wenigen Belgiern regierte und dasselbe brauchte, was Deutschland gebraucht hatte: einheimische Verwalter, die eintrieben, aushoben und durchsetzten.

Den Staat so weit vereinfachen, bis er benutzbar war

Die Reformen, die mit dem Residenten Georges Mortehan verbunden sind, von 1926 bis in die frühen 1930er Jahre, gehören zum Unbekanntesten und zugleich Zerstörerischsten, was Ruanda angetan wurde.

Kapitel 22 hat die vorkoloniale Ordnung beschrieben: drei getrennte Häuptlingsämter in jedem Bezirk (über das Land, über die Weiden und über die Menschen), gewöhnlich von verschiedenen Personen gehalten, sodass kein einzelner Würdenträger an einem Ort alle Formen der Autorität in Händen hielt. Das war eine bewusste Machtbeschränkung.

Belgien schaffte sie ab. Die drei Ämter wurden zu einem Häuptling je Bezirk verschmolzen, von der Kolonialverwaltung ernannt und ihr verantwortlich, und die Amtsinhaber wurden ganz überwiegend aus der Tutsi-Häuptlingsschicht ausgewählt, auf den ausdrücklichen Rat von Bischof Classe und der Missionsethnographie aus Kapitel 23 hin. Hutu-Häuptlinge und die halbautonomen nördlichen Abstammungsgruppen wurden beseitigt. Am Vorabend des Umbruchs von 1959 war die große Mehrheit der Häuptlinge und Unterhäuptlinge im Land Tutsi, eine Ballung ohne vorkoloniales Vorbild.1

Die Wirkung auf das gewöhnliche Leben war unmittelbar: ein einziger Amtsträger beherrschte nun auf jedem Hügel den Zugang zu Land, das Vieh, die Arbeitsaushebung, die Steuer und die Rechtsprechung, und er war nach oben Europäern verantwortlich statt seitlich Rivalen oder nach unten Klienten. , die Arbeitspflicht der Hutu-Ackerbauern, wurde beibehalten und ausgeweitet; der Zwangsanbau von Kaffee für den Export und Zwangsarbeit im Straßenbau und beim Anlegen von Erosionsschutzterrassen kamen obendrauf. Als 1943/44 die Ruzagayura-Hungersnot ausbrach und in der Größenordnung von einer Viertel- bis einer Drittelmillion Menschen tötete, traf sie eine Bevölkerung, der Requisition und Exportanbau bereits alle Rücklagen genommen hatten.

1933: die Karte

In den Jahren 1933/34 führte die belgische Verwaltung eine Zählung durch und stellte Ausweiskarten aus, die jede Person als Hutu, Tutsi, oder Naturalisiert verzeichneten. Von diesem Zeitpunkt an trug jeder Ruander seine Kategorie in der Tasche, erbte sie über die väterliche Linie und konnte sie nicht ändern.

Wie wurden die Menschen eingeordnet? Bestehendes örtliches Wissen und die Selbstzuordnung leisteten einen Großteil der Arbeit, aber wo es mehrdeutig war, griff die Verwaltung auf den Reichtum an Rindern zurück (die vielzitierte Faustregel war eine Schwelle von etwa zehn Stück) und, ganz zeittypisch, auf körperliche Vermessung. Belgische wissenschaftliche Missionen maßen Körperhöhen, Nasenlängen und -breiten sowie Schädelmaße und veröffentlichten die Ergebnisse. Das Messen war keine Metapher. Es gibt Fotografien davon.2

Drei Folgen verdienen es, gesondert genannt zu werden, denn jede war entscheidend.

  1. Sie schaffte die Durchlässigkeit ab. Die Vorgänge, die Kapitel 22 beschrieben hat (, das Tutsi-Werden durch Wohlstand im Lauf einer Generation, und sein Gegenstück), wurden unmöglich. Eine Kategorie, die teilweise eine Beschreibung des Status gewesen war, wurde zu einem dauerhaft vererbten Merkmal.
  2. Sie machte die Kategorie verwaltungsmäßig wirklich. Schulzulassung, Anstellung im Kolonialdienst und Ernennung zum Häuptling wurden allesamt danach zugeteilt. Die Lebenschancen eines Ruanders liefen nun über eine Zeile auf einer Karte.
  3. Sie machte den Völkermord einundsechzig Jahre später praktisch durchführbar. 1994 verlangten die Männer an den Straßensperren die Papiere. Hunderttausende Menschen in hundert Tagen zu töten setzte voraus, dass man rasch wusste, wer wer war. Belgien hatte das geliefert.
Der Beleg · was die Kirche sagte, und wann

1927, Bischof Léon Classe, der die Verwaltung davor warnte, Tutsi-Häuptlinge abzusetzen: sie durch Gemeine zu ersetzen hieße, die geborenen Anführer zu beseitigen und das Land der Anarchie und dem antieuropäischen Kommunismus auszuliefern.

1959, Monsignore André Perraudin, in dem Hirtenbrief, der diesem Kapitel vorangestellt ist: Unterschiede und soziale Ungleichheiten in Ruanda seien zu einem großen Teil mit Rassenunterschieden verbunden; und, so fuhr er fort, diejenigen, die Reichtum sowie politische und richterliche Macht besäßen, bildeten faktisch eine einzige Rasse.

Zweiunddreißig Jahre auseinander, von den beiden ranghöchsten Kirchenmännern des Landes, zur Verteidigung entgegengesetzter politischer Ergebnisse, und beide Male ist die Rasse die maßgebliche Kategorie. Um diese Kontinuität geht es in diesem Kapitel.

Classe, in L'Essor colonial et maritime, 1930, und Missionskorrespondenz; Perraudin, Super omnia caritas, 11. Februar 1959

Der Wechsel

Bis Mitte der 1950er Jahre hatten sich zwei Dinge geändert.

Die Tutsi-Elite war zu Nationalisten geworden. In Missionsschulen ausgebildet, den Weg Ghanas und Guineas in die Unabhängigkeit vor Augen und von den Besuchskommissionen der UN-Treuhandschaft gedrängt, begann der Hohe Rat des auf einen Zeitplan für die Unabhängigkeit zu drängen. Aus belgischer Sicht hatte sich die Elite, die man dreißig Jahre lang gepflegt hatte, in eine antikoloniale Partei verwandelt.

Das Personal der Kirche hatte sich geändert. Die Weißen Väter der Zwischenkriegszeit waren größtenteils konservative aristokratische Europäer gewesen, einem Tutsi-Hof zugeneigt. Zur Nachkriegsgeneration gehörten viele flämische und Schweizer Priester aus einfachen Verhältnissen, geprägt von christdemokratischer und sozialkatholischer Politik, die auf Ruanda blickten und eine von einer feudalen Aristokratie unterdrückte Bauernschaft sahen. Diese Lesart war nicht einfach erfunden (uburetwa war real und brutal), aber sie legte die Klassenanalyse unmittelbar auf jene rassischen Kategorien, die die Kirche selbst jahrzehntelang verhärtet hatte.

Die entscheidende Gestalt ist André Perraudin, ein Schweizer Weißer Vater, ab 1956 Apostolischer Vikar von Kabgayi und faktisch das Oberhaupt der ruandischen Kirche. Sein Schützling und zeitweiliger Sekretär war Grégoire Kayibanda, Redakteur der katholischen Zeitung Kinyamateka und später der erste Präsident Ruandas.

Im März 1957 veröffentlichten neun Hutu-Intellektuelle das Bahutu-Manifest, die „Notiz über den sozialen Aspekt des rassischen Eingeborenenproblems in Ruanda“. Seine Klagen über den Ausschluss von , Amt und Land waren real und weitgehend berechtigt. Sein Rahmen war der koloniale: es behandelte Hutu und Tutsi als Rassen, beschrieb die Tutsi als fremde hamitische Eroberer und forderte, die Ausweiskarten beizubehalten, damit die Statistik der Beherrschung belegt werden könne.3

Zwei Jahre später verlieh Perraudins Fastenbrief diesem Rahmen bischöfliche Autorität. Die katholischste Institution eines der katholischsten Länder Afrikas sagte ihren Gläubigen von jeder Kanzel des Landes aus, die Ungleichheit ihrer Gesellschaft sei eine Frage der Rasse.

November 1959: der Wind der Zerstörung

Im Juli 1959 starb Mwami Mutara III. Rudahigwa plötzlich in Bujumbura nach einer Injektion, die ihm ein belgischer Arzt verabreicht hatte. Gerüchte über eine Vergiftung kamen sofort auf und sind nie geklärt worden.

Am 1. November 1959 wurde ein Hutu-Unterhäuptling und PARMEHUTU-Aktivist, Dominique Mbonyumutwa, von jungen Tutsi-Männern in der Nähe von Byimana angegriffen. Das Gerücht, er sei getötet worden (er war es nicht), löste aus, was die Ruander nennen, den Wind: Angriffe auf Tutsi-Häuser im ganzen Land, Brandstiftung, Tötungen und Flucht.

Was dann geschah, macht daraus eine hergestellte statt einer spontanen Revolution. Belgien rief den militärischen Ausnahmezustand aus und ernannte Oberst Guy Logiest zum Sonderresidenten mit faktisch unbegrenzter Vollmacht. Logiest stellte nicht den vorherigen Zustand wieder her. Er nutzte den Ausnahmezustand, um die Häuptlinge auszutauschen, und setzte binnen Monaten im ganzen Land Hutu-Ernannte an die Stelle der Tutsi. Er war danach völlig offenherzig darüber und schrieb in seinen Memoiren von der Entschlossenheit, den Hutu ihre Würde zurückzugeben, und räumte ein, dass er Partei ergriffen hatte.4

Dann kamen die Wahlen. Die Kommunalwahlen der Jahresmitte 1960 fanden unter der neuen, von Hutu besetzten Lokalverwaltung statt, während die politischen Führer der Tutsi im Exil waren, auf der Flucht oder im Boykott. PARMEHUTU siegte überwältigend. Im Januar 1961 schaffte in Gitarama eine Versammlung der neuen Bürgermeister (einberufen mit Wissen und in Anwesenheit der belgischen Verwaltung) die Monarchie ab und rief eine Republik aus. Die Kommission der Vereinten Nationen vor Ort bezeichnete den Vorgang als rechtswidrige Machtergreifung und warnte, Ruanda bewege sich auf eine Einparteiendiktatur zu, die auf einer rassischen Ideologie beruhe. Die Unabhängigkeit folgte am 1. Juli 1962, mit Kayibanda als Präsident.

Porträt von Grégoire Kayibanda, dem ersten Präsidenten Ruandas
Grégoire Kayibanda (1924–1976). Im Priesterseminar ausgebildet, Redakteur der katholischen Zeitung Kinyamateka, Sekretär von Monsignore Perraudin, Mitverfasser des Bahutu-Manifests, erster Präsident der Republik. Er starb nach dem Putsch von 1973 unter Hausarrest.Abbie Rowe, White House · Wikimedia Commons · gemeinfrei

Das Exil und die Massaker, an die sich niemand erinnert

Zwischen 1959 und 1964 flohen zwischen 120 000 und 300 000 Tutsi nach Burundi, Uganda, Tanganjika und in den Kongo. Ihnen wurde die Rückkehr nicht gestattet. Aufeinanderfolgende ruandische Regierungen vertraten, das Land sei zu klein und zu voll, eine Haltung, die die internationale Gemeinschaft dreißig Jahre lang hinnahm und damit eine dauerhaft staatenlose Bevölkerung faktisch bestätigte. Diese Entscheidung brachte die Generation hervor, die in Kapitel 26 auftritt.

Exilgruppen unternahmen Überfälle von jenseits der Grenzen; die Regierung nannte sie , Kakerlaken, jenes Wort, das 1994 noch immer im Radio gebraucht wurde. Nach einem Überfall aus Burundi nach Bugesera im Dezember 1963 organisierte die Regierung Vergeltungsmaßnahmen gegen tutsische Zivilisten. Etwa zehn- bis vierzehntausend Menschen wurden getötet, schwerpunktmäßig in Gikongoro. Bertrand Russell bezeichnete es öffentlich als das grauenhafteste und systematischste Massaker, das er seit der Vernichtung der Juden erlebt habe. Es erhielt einige Tage internationale Aufmerksamkeit und dann nichts mehr.5

Die zwei Republiken, in Kürze

Kayibandas Erste Republik verfestigte, was 1959 hervorgebracht hatte: die Ausweiskarten blieben, ein Quotensystem beschränkte die Tutsi auf einen nominellen Anteil an Schulplätzen und öffentlichen Anstellungen, und es gab wiederkehrende Gewaltwellen, besonders 1973, als Vertreibungskampagnen aus Schulen und Arbeitsstätten eine weitere Flüchtlingswelle aus dem Land trieben.

Im Juli 1973 übernahm der Generalstabschef der Armee, Juvénal Habyarimana, in einem Putsch die Macht und begründete die Zweite Republik. Er galt den Gebern eine Zeit lang als stabilisierende Figur: die Gewalt gegen Tutsi ging von ihren früheren Höchstständen zurück, und Ruanda war in den späten 1970er und frühen 1980er Jahren ein Liebling der europäischen Hilfswerke: geordnet, fleißig, katholisch. Die Strukturen blieben unangetastet. Die Karten blieben. Die Quote blieb. Die Flüchtlinge blieben draußen. Und die regionale Begünstigung lief nun zur nordwestlichen Heimatregion des Präsidenten, was auch die Hutu des Südens entfremdete.

Porträt von Juvénal Habyarimana, dem Präsidenten Ruandas
Juvénal Habyarimana (1937–1994). Übernahm 1973 die Macht und regierte, bis sein Flugzeug am 6. April 1994 abgeschossen wurde. In den 1980er Jahren gehörte sein Einparteienstaat zu den Empfängern der höchsten Pro-Kopf-Hilfe in Afrika.Wikimedia Commons · gemeinfrei
Wo dieses Kapitel mit sich selbst streitet

Nichts hiervon sollte als Verteidigung der vorkolonialen oder kolonialzeitlichen Tutsi-Elite gelesen werden. Uburetwa war eine echte, demütigende, in der Praxis rassifizierte Abschöpfung von Arbeit, und die Männer, die das Bahutu-Manifest schrieben, hatten reale Beschwerden, die eine Kolonialverwaltung dreißig Jahre lang vertieft hatte. Eine Revolution gegen jene Ordnung war nicht unrechtmäßig.

Das Argument dieses Kapitels betrifft den Rahmen und die Hände. Die Revolution wurde in einem rassischen Vokabular geführt, das Europäer hergestellt hatten, das ein Bischof beglaubigte und das unter der Leitung eines belgischen Obersten ausgeführt wurde, der die Sieger auswählte und in die Ämter setzte. Was ein Kampf gegen ein System der Abschöpfung hätte sein können, wurde zu einem Wettstreit zwischen zwei erfundenen Rassen, mit dem Ergebnis, dass sein Sieg nicht die Abschaffung von uburetwa und der Karte erforderte, sondern die Vertreibung eines Volkes. Die Karte blieb bis 1994 in Kraft, als sie dazu benutzt wurde, an Straßensperren Menschen zu sortieren.

Kapitel 25 führt die Geschichte von Habyarimanas stabilem, hilfsfinanziertem, zutiefst katholischem Ruanda bis zum April 1994 und fragt, was die Kirche und Frankreich taten, während es geschah.

Fußnoten

  1. Catharine Newbury, The Cohesion of Oppression: Clientship and Ethnicity in Rwanda, 1860–1960 (New York: Columbia University Press, 1988), Kap. 6–7; Mahmood Mamdani, When Victims Become Killers (Princeton, 2001), S. 88–102. ↩
  2. Jean-Pierre Chrétien, The Great Lakes of Africa (New York: Zone, 2003), S. 282–297; Gérard Prunier, The Rwanda Crisis: History of a Genocide (New York: Columbia University Press, 1995), S. 26–40. ↩
  3. „Note sur l'aspect social du problème racial indigène au Rwanda“ (das Bahutu-Manifest), 24. März 1957; erörtert bei Prunier, The Rwanda Crisis, S. 45–48, und bei Linden, Church and Revolution in Rwanda, Kap. 9. ↩
  4. Guy Logiest, Mission au Rwanda: un Blanc dans la bagarre Tutsi-Hutu (Brüssel: Didier Hatier, 1988); Prunier, The Rwanda Crisis, S. 48–54, zitiert und analysiert Logiests eigene Darstellung. ↩
  5. René Lemarchand, Rwanda and Burundi (London: Pall Mall, 1970), zu den Tötungen von 1963/64; Russells Erklärung erschien Anfang 1964 in der britischen Presse. ↩
Dramatis personae

Wer beteiligt war

  1. Figuren

    Georges Mortehan

    resident 1924 – 1929 Belgian resident in Rwanda

    Administrative simplicity

    The reforms that carry his name are the least famous and among the most destructive things done to Rwanda. The precolonial arrangement gave each district three chiefs (of the land, of the pastures and of men), usually different people, so that no notable held every kind of authority. Belgium merged them into one chief per district, appointed from above and answerable upwards. A single official now controlled land, cattle, labour, tax and justice on every hill.

    Mamdani, When Victims Become Killers (2001), pp. 88–102

  2. Figuren

    Léon Classe

    1874 – 1945 Vicar Apostolic of Rwanda

    The natural-born chiefs

    The dominant church figure of the interwar period, and the man the administration listened to because he knew the country and they did not. He warned in print and in official correspondence that removing Tutsi chiefs and replacing them with commoners would eliminate the natural-born chiefs and deliver Rwanda to anarchy and anti-European communism. The Mortehan reforms followed his advice.

    Linden, Church and Revolution in Rwanda (1977)

  3. Figuren

    André Perraudin

    1914 – 2003 Vicar Apostolic of Kabgayi from 1956

    The switch, with episcopal authority

    A Swiss White Father, effectively head of the Rwandan church, whose Lenten letter of 11 February 1959 told the faithful from every pulpit in one of the most Catholic countries in Africa that their society’s inequalities were in large part linked to differences of race. His protégé and former secretary, Grégoire Kayibanda, became the country’s first president. Thirty-two years after Classe had used the same category to defend the opposite outcome.

    Perraudin, Super omnia caritas (1959)

  4. Figuren

    Guy Logiest

    1912 – 1991 Belgian special resident, 1959–1962

    He said so himself

    Appointed with effectively unlimited authority when Belgium declared a military emergency in November 1959, he did not restore the status quo. He used the emergency to replace Tutsi chiefs with Hutu appointees across the country within months, and then held elections under the administration he had installed. He was entirely candid afterwards, writing of a determination to give the Hutu back their dignity and acknowledging that he had taken sides.

    Logiest, Mission au Rwanda (1988)

  5. Figuren

    Mutara III Rudahigwa

    1911 – 1959 Mwami, r. 1931–1959

    Latterly, independence

    Catholic-educated and initially Belgium’s preferred mwami; he abolished ubuhake in 1954 and moved toward an independence agenda, which is precisely when Belgium’s enthusiasm for the elite it had cultivated for thirty years began to fail. He died suddenly in Bujumbura in July 1959, after an injection administered by a Belgian doctor. The rumours of poisoning were immediate and have never been resolved.

    Linden, Church and Revolution in Rwanda (1977)

  6. Figuren

    Kigeli V Ndahindurwa

    1936 – 2016 Mwami, r. 1959–1961

    A throne for two years

    Rudahigwa’s half-brother, installed in the middle of the muyaga and dethroned within two years by an assembly of burgomasters convened with the Belgian administration’s knowledge. He lived the rest of his life in exile, latterly in the United States, and died in Washington in 2016. The last mwami of Rwanda.

  7. Figuren

    Grégoire Kayibanda

    1924 – 1976 First president of Rwanda, 1962–1973

    PARMEHUTU

    Seminary-trained, editor of the Catholic paper Kinyamateka, secretary to Monsignor Perraudin, co-author of the Bahutu Manifesto, and the man who led Rwanda to independence. His republic kept the identity card, added a quota limiting Tutsi to a nominal share of school places and public employment, and refused the refugees’ return. He died under house arrest after the 1973 coup.

    Lemarchand, Rwanda and Burundi (1970)

  8. Fraktionen

    PARMEHUTU

    Parti du Mouvement de l’Émancipation Hutu

    1959 – 1973 The party of the revolution

    Emancipation, in a racial frame

    It swept communal elections held under a Hutu administration installed by a Belgian colonel, with Tutsi leaders in exile, in flight or boycotting; it abolished the monarchy at Gitarama; and it governed as an effective single-party state until 1973. Its grievances were real and a colonial administration had spent thirty years deepening them. Its framework was the colonial one, which is why its victory required not the abolition of the card but the expulsion of a people.

    Lemarchand, Rwanda and Burundi (1970)

rwandafacts Eine wissenschaftliche Chronik, mit Belegen.
Die Inhalte sind belegt; Korrekturen sind willkommen.